RS Vwgh 1999/8/24 99/11/0068

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Veröffentlicht am 24.08.1999
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Index

43/02 Leistungsrecht

Norm

HGG 1992 §33 Abs2;

Rechtssatz

Der Umstand, dass der WehrPfl mit einer Person, mit der er in einer Lebensgemeinschaft zusammen lebt, einen gemeinsamen Haushalt führt, schließt das Vorliegen einer eigenen selbständigen Haushaltsführung iSd § 33 Abs 2 HGG 1992 nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999110068.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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