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43/02 LeistungsrechtNorm
HGG 1992 §33 Abs2;Rechtssatz
Der Umstand, dass der WehrPfl mit einer Person, mit der er in einer Lebensgemeinschaft zusammen lebt, einen gemeinsamen Haushalt führt, schließt das Vorliegen einer eigenen selbständigen Haushaltsführung iSd § 33 Abs 2 HGG 1992 nicht aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999110068.X02Im RIS seit
21.02.2002