RS Vwgh 1999/8/24 99/11/0234

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Veröffentlicht am 24.08.1999
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §7 Abs3 Z4;
StVO 1960 §2 Abs1 Z15;
StVO 1960 §43 Abs3 litb;

Rechtssatz

Innerhalb der Hinweiszeichen Ortstafel (§ 53 Abs 1 Z 17a StVO) und Ortsende (§ 53 Abs 1 Z 17b StVO) befindliche Autostraßen gehören zum Ortsgebiet. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer derartigen Autostraße ist daher im Ortsgebiet begangen worden. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sich Autostraßen für den Schnellverkehr eignen (§ 43 Abs 3 lit b StVO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999110234.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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