RS Vwgh 1999/8/24 99/11/0010

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Veröffentlicht am 24.08.1999
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L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Vorarlberg
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §94;
SHG Vlbg 1971 §10;

Rechtssatz

Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten ist nicht wegen verschuldeter schwerer Eheverfehlungen als grob unbillig anzusehen, wenn bei ihm bereits zum Zeitpunkt der Eheschließung eine Alkoholkrankheit bestand.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999110010.X04

Im RIS seit

13.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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