RS Vwgh 1999/8/24 99/11/0156

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Veröffentlicht am 24.08.1999
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Index

43/01 Wehrrecht allgemein
44 Zivildienst

Norm

WehrG 1990 §36a Abs1 Z2 impl;
ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Ist die TEILWEISE Ersetzbarkeit des Zivildienstpflichtigen in seinem Unternehmen - sei es durch angelernte Mitarbeiter, Angehörige oder durch den mit dem Betrieb bereits vertrauten Steuerberater - möglich, ohne dass die vom Zivildienstpflichtigen befürchteten schweren wirtschaftlichen Nachteile eintreten bzw der Fortbetrieb nur durch ruinöse finanzielle Aufwendungen gesichert werde könnte, kommt eine Befreiung gemäß § 13 Abs 1 Z 2 ZDG nicht in Frage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999110156.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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