RS Vwgh 1999/8/30 99/17/0244

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Veröffentlicht am 30.08.1999
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Index

L74006 Fremdenverkehr Tourismus Steiermark
30/01 Finanzverfassung
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

F-VG 1948 §7 Abs1;
F-VG 1948 §8 Abs1;
TourismusG Stmk 1992 §1 Z5;
TourismusG Stmk 1992 §27;
TourismusG Stmk 1992 §31;
TourismusG Stmk 1992 §34;
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1994 §1 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Eine rechtswidrige Doppelbesteuerung bzw Doppelbelastung ist nicht gegeben, wenn Kurtaxen und Ortstaxen sowie Nächtigungsgebühren von "Touristen" einerseits und ein Tourismusinteressentenbeitrag vom Tourismusinteressenten andererseits eingehoben wird, weil die Erhebung eines solchen Beitrages auch im Fall der Erhebung der genannten Taxen und Gebühren weder durch die Finanzverfassung noch durch andere Gesetze ausgeschlossen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999170244.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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