RS Vwgh 1999/9/1 98/16/0181

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Veröffentlicht am 01.09.1999
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Index

21/01 Handelsrecht
32/08 Sonstiges Steuerrecht

Norm

HGB §178 Abs1;
UmgrStG 1991 §12 Abs2;
UmgrStG 1991 §23 Abs1;
UmgrStG 1991 §23 Abs2;
UmgrStG 1991 §26 Abs3;

Rechtssatz

Da vorliegendenfalls nicht Vermögen iSd § 23 Abs 2 UmgrStG 1991 übertragen, sondern nur eine Geldeinlage an eine Kapitalgesellschaft geleistet wurde und diese Einlage gem § 178 Abs 1 HGB in das Vermögen der Abgabepflichtigen (einer juristischen Person) überging, bestand für eine Anwendung von § 23 Abs 1 und § 26 Abs 3 UmgrStG 1991 kein Raum.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998160181.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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