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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2Rechtssatz
Keine Folge
Abweisung des Antrags auf Feststellung der Anrechenbarkeit der Mutterschutz-Zeiten gem. §3 MutterschutzG 1979 auf die praktische Verwendung iSd §2 RAO idF BGBl 474/1990.Abweisung des Antrags auf Feststellung der Anrechenbarkeit der Mutterschutz-Zeiten gem. §3 MutterschutzG 1979 auf die praktische Verwendung iSd §2 RAO in der Fassung Bundesgesetzblatt 474 aus 1990,.
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung kann der Antragstellerin die von ihr angestrebte Wirkung, nämlich die Anrechnung der Mutterschutz-Zeiten auf die Zeit der praktischen Verwendung bei einem Rechtsanwalt, nicht verschaffen: Es widerspräche dem Wesen dieses Rechtsinstitutes, der Antragstellerin eine Rechtsstellung zuzuerkennen, die sie auch im Falle der Aufhebung des angefochtenen Bescheides nicht erlangen kann.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B1600.1999Dokumentnummer
JFR_10008993_99B01600_01