RS Vwgh 1999/9/8 AW 99/21/0191

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Veröffentlicht am 08.09.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs2;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Aufhebung eines Bescheides gemäß § 66 Abs 2 AVG - Auch durch einen Bescheid gemäß § 66 Abs 2 AVG werden subjektive Rechte, etwa auf Zuständigkeit der Unterbehörde, an welche die Sache verwiesen wurde, oder auf Beachtung der im Bescheid der Berufungsbehörde ausgesprochenen Rechtsansicht gestaltet (Hinweis E 14.9.1982, 82/07/0088); auch ein solcher Bescheid ist daher einem Vollzug im Sinne einer Umsetzung in die Wirklichkeit zugänglich und die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (siehe jedoch B 12.4.1983, AW 83/05/0008, B 8.7.1991, AW 91/07/0029, ua).

Schlagworte

VollzugUnverhältnismäßiger NachteilBegriff der aufschiebenden Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:AW1999210191.A03

Im RIS seit

16.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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