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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Aufhebung eines Bescheides gemäß § 66 Abs 2 AVG - Auch durch einen Bescheid gemäß § 66 Abs 2 AVG werden subjektive Rechte, etwa auf Zuständigkeit der Unterbehörde, an welche die Sache verwiesen wurde, oder auf Beachtung der im Bescheid der Berufungsbehörde ausgesprochenen Rechtsansicht gestaltet (Hinweis E 14.9.1982, 82/07/0088); auch ein solcher Bescheid ist daher einem Vollzug im Sinne einer Umsetzung in die Wirklichkeit zugänglich und die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (siehe jedoch B 12.4.1983, AW 83/05/0008, B 8.7.1991, AW 91/07/0029, ua).
Schlagworte
VollzugUnverhältnismäßiger NachteilBegriff der aufschiebenden WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:AW1999210191.A03Im RIS seit
16.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.04.2014