RS Vwgh 1999/9/9 98/06/0126

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Veröffentlicht am 09.09.1999
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

MRG §30 Abs2 Z15 idF 1991/068;

Rechtssatz

Eine Gesamtbelastung zwischen ca S 2 Mio und ca S 3,2 Mio steht mit den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Wohnungssuchenden im Sinne des § 30 Abs 2 Z 15 MRG nicht im Einklang.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998060126.X07

Im RIS seit

03.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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