RS Vwgh 1999/9/13 97/09/0147

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.1999
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §18 Abs3;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/09/0163 E 27. Oktober 1999

Rechtssatz

Die Montage von Aufzugsanlagen in Stiegenhäusern einer Wohnhausanlage, die nicht der Erfüllung eines Betriebszweckes dient (Hinweis E 20.4.1995, 94/09/0377 und 0378, E 21.9.1995, 95/09/0098), fällt nicht unter die Ausnahmebestimmung des § 18 Abs 3 AuslBG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997090147.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten