RS Vwgh 1999/9/15 99/13/0100

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Veröffentlicht am 15.09.1999
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §299 Abs1 litc;
BAO §299 Abs2;

Rechtssatz

Es kommt zur Erfüllung der Aufhebungstatbestände nicht darauf an, ob allfällige wegen Verkennung der Rechtslage (§ 299 Abs 2 BAO) und/oder Außerachtlassung von Verfahrensvorschriften (§ 299 Abs 1 lit c BAO) unterbliebene Erhebungen tatsächlich zu einem anders lautenden Bescheid führen hätten müssen (Hinweis E 17.9.1991, 88/14/0012).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999130100.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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