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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs4;Rechtssatz
Der VwGH hat in seinem E 22.10.1991, 91/14/0034, die Rechtsansicht vertreten, auch im Bereich des EStG seien Anschaffung und Verbrauch von Gerichtskostenmarken und Stempelgebühren grundsätzlich als durchlaufende Posten anzusehen. Damit wurde aber nicht zum Ausdruck gebracht, dass solche Posten keiner abgabenbehördlichen Korrektur unterliegen, insb in Fällen, in denen die Vermutung einer "Doppelberücksichtigung" der Anschaffungskosten solcher Wertzeichen gegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1993130057.X04Im RIS seit
20.11.2000