RS Vwgh 1999/9/15 93/13/0057

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Veröffentlicht am 15.09.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §4 Abs4;
UStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Der VwGH hat in seinem E 22.10.1991, 91/14/0034, die Rechtsansicht vertreten, auch im Bereich des EStG seien Anschaffung und Verbrauch von Gerichtskostenmarken und Stempelgebühren grundsätzlich als durchlaufende Posten anzusehen. Damit wurde aber nicht zum Ausdruck gebracht, dass solche Posten keiner abgabenbehördlichen Korrektur unterliegen, insb in Fällen, in denen die Vermutung einer "Doppelberücksichtigung" der Anschaffungskosten solcher Wertzeichen gegeben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1993130057.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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