RS Vwgh 1999/9/15 98/03/0320

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Veröffentlicht am 15.09.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §59 Abs2;
LuftfahrtG 1958 §141 Abs3;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/03/0363 E 20. März 2002

Rechtssatz

Gemäß § 59 Abs 2 AVG ist bei der Vorschreibung von Maßnahmen nach § 141 Abs 3 LuftfahrtG im Spruch des Bescheides zugleich auch eine angemessene Frist zur Ausführung der Maßnahme zu bestimmen. Diesem Erfordernis wird mit der Vorschreibung von laufend durchzuführenden Maßnahmen (hier Sicherung von Dächern gegen Beschädigung von Wirbelschleppen im Anflugsektor eines Flughafens) nicht entsprochen.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998030320.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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