RS Vwgh 1999/9/16 99/07/0075

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Veröffentlicht am 16.09.1999
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §12;
ForstG 1975 §17;

Rechtssatz

Das öffentliche Interesse an der Walderhaltung ist im ForstG 1975 statuiert. Um eine Rodung zu ermöglichen, muss ein dieses öffentliche Interesse an der Walderhaltung überwiegendes öffentliches Interesse an einer anderen Verwendung der zur Rodung beantragten Fläche vorliegen (Hinweis E 19.10.1992, 92/10/0140)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999070075.X06

Im RIS seit

30.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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