RS Vwgh 1999/9/16 96/07/0156

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Veröffentlicht am 16.09.1999
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Index

L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten
80/06 Bodenreform

Norm

GSGG §11 Abs2;
GSLG Krnt 1969 §14 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/07/0157

Rechtssatz

Der "Einkauf" in eine Bringungsgemeinschaft bedarf eines behördlich zu setzenden Rechtsaktes nach § 14 Abs 2 Krnt GSLG auch dann, wenn es um die Einbeziehung eines Grundstückes geht, dessen Eigentümer mit anderen Grundstücken (zufällig) der betroffenen Bringungsgemeinschaft schon angehört (Hinweis E 24.10.1995, 93/07/0136).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996070156.X06

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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