RS Vwgh 1999/9/20 96/10/0106

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Veröffentlicht am 20.09.1999
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Index

L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52 Abs1;
AVG §52 Abs2;
NatSchG Slbg 1993 §17 Abs2;

Rechtssatz

Dass im naturschutzbehördlichen Bewilligungsverfahren die Objektivierung ästhetischer Gesichtspunkte durch unabhängige Sachverständige am ehesten erreicht werden könne, stellt keinen Anhaltspunkt für eine Besonderheit des Falles iSd § 52 Abs 2 AVG (Beiziehung anderer als amtlicher SV) dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996100106.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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