RS Vwgh 1999/9/24 94/14/0023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.1999
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1151;
EStG 1988 §47 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/21 90/14/0103 3

Stammrechtssatz

Für die Frage der Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers ist insbesondere das zeitliche Ausmaß der Tätigkeit des Erwerbstätigen und die Einhaltung bestimmter Arbeitsstunden von Bedeutung (Hinweis E 6.4.1988, 87/13/0227, 0242; E 22.4.1992, 88/14/0082).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994140023.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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