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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Dem Bf kommt kein subjektives Recht im Zusammenhang mit der Frage zu, ob und inwieweit die Abgabenbehörde Mitbeteiligte zur Zahlung der Abgabe heranzieht.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999170145.X01Im RIS seit
11.07.2001