RS Vwgh 1999/9/29 95/12/0202

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Veröffentlicht am 29.09.1999
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
72/01 Hochschulorganisation

Norm

BDG 1979 §155 Abs1 idF 1988/148;
BDG 1979 §178 Abs2 idF 1988/148;
BDG 1979 Anl1 Z21/4 idF 1988/148;
UOG 1975 §36 Abs3;

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes darf für die wissenschaftlichen Leistungen eines Universitätsassistenten keinesfalls eine im Allgemeinen einer Habilitation entsprechende Leistung gefordert werden; rein formal kann bei der Prüfung der wissenschaftlichen Leistungen jedoch auf die im § 36 Abs 3 UOG (1975)für die Habilitation geltenden Kriterien (nämlich a) methodisch einwandfreie Durchführung, b) neue wissenschaftliche Ergebnisse, c) wissenschaftliche Beherrschung und Fähigkeit zur Förderung des Faches) zurückgegriffen werden (Hinweis E 17.12.1990, 89/12/0134).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1995120202.X02

Im RIS seit

20.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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