RS Vwgh 1999/9/29 95/12/0202

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Veröffentlicht am 29.09.1999
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §155 Abs1 idF 1988/148;
BDG 1979 §178 Abs2 idF 1988/148;
BDG 1979 Anl1 Z21/4 idF 1988/148;

Rechtssatz

Wissenschaftliche Tätigkeit muss sich im Allgemeinen an ihren Ergebnissen messen lassen, sodass auch die Auswahl eines in diesem Sinne aussichtsreichen Forschungsgebietes oder Projektes Teil erfolgreicher wissenschaftlicher Arbeit ist (Hinweis E 26.5.1999, 93/12/0047).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1995120202.X06

Im RIS seit

20.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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