RS Vwgh 1999/9/29 99/12/0138

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Veröffentlicht am 29.09.1999
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Index

63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

BGBG 1993 §3 Z5;

Rechtssatz

§ 3 Z 5 BGBG 1993 normiert kein isoliertes Recht auf Feststellung einer Diskriminierung , sondern diese Norm ist iVm der im Gesetz vorgesehenen Rechtsfolge zu sehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999120138.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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