RS Vwgh 1999/9/30 98/15/0106

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Veröffentlicht am 30.09.1999
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz
32/05 Verbrauchsteuern

Norm

NoVAG 1991 §5 Abs1;
NoVAG 1991 §5 Abs2;
NoVAG 1991 §5 Abs3;
UStG 1994 §28 Abs8;
UStG 1994 §4 Abs10;

Rechtssatz

Der gemeine Wert iSd § 5 Abs 2 NoVAG 1991 ist der fiktive Einzelveräußerungspreis im Inland (Hinweis E 18.3.1997, 97/14/0074) und beinhaltet daher keine ausländische Steuer. Es wäre aber auch ein Entgelt iSd § 5 Abs 1 NoVAG 1991 nicht um eine allenfalls enthaltene Steuer zu mindern, außer es handelte sich um die Umsatzsteuer oder die Normverbrauchsabgabe selbst (vgl § 5 Abs 1 NoVAG 1991 iVm § 28 Abs 8 und § 4 Abs 10 UStG 1994; § 5 Abs 3 NoVAG 1991).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998150106.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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