RS Vwgh 1999/10/6 99/01/0056

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Veröffentlicht am 06.10.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §29 Abs1;
AVG §56;

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen § 29 Abs 1 zweiter Satz AsylG 1997 kann - da es sich dabei lediglich um eine Ordnungsvorschrift handelt (Hinweis E 17.2.1993, 92/01/1054) - weder die Rechtswirksamkeit eines ohne die BEIGABE der Übersetzung der maßgeblichen Gesetzesbestimmung (§§ 4 bis 6 AsylG 1997) zugestellten Bescheides noch dessen Rechtmäßigkeit berühren.

Schlagworte

Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999010056.X02

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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