RS Vwgh 1999/10/6 99/01/0288

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Veröffentlicht am 06.10.1999
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41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §13 Abs2;
FlKonv Art33 Z2;
FrG 1997 §57 Abs4;

Rechtssatz

Aus § 13 Abs 2 AsylG 1997 ergibt sich einerseits, dass der Gesetzgeber nunmehr bereits für das Asylverfahren jene Überprüfungskriterien eingeführt hat, welche nach dem in Art 33 FlKonv enthaltenen Verbot der Ausweisung oder der Zurückweisung aus der Sicht der FlKonv erst im Verfahren zur Außerlandesbringung zu beurteilen wären. Andererseits schloss er sich damit der völkerrechtlichen Bedeutung der Wortfolgen des Art 33 Z 2 FlKonv an. Es besteht kein Grund, zwischen der Bedeutung dieser Begriffe im AsylG 1997 und im FrG 1997 zu differenzieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999010288.X01

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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