RS Vwgh 1999/10/14 98/16/0050

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Veröffentlicht am 14.10.1999
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20/05 Wohnrecht Mietrecht
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §2 Z1 lith;
GGG 1984 §28 Z7;
GGG 1984 TP12 litc Z6;
MRG §37 Abs1;
MRG §39;
MRG §40 Abs2;

Rechtssatz

Unter dem Antragsteller iSd § 28 Z 7 GGG ist diejenige Person zu verstehen, die das außerstreitige Verfahren des Gerichtes durch Überreichung der ersten Eingabe (vgl § 2 Z 1 lit h GGG) in Gang gesetzt hat. Demgegenüber kommt es für die Frage der Zahlungspflicht nicht darauf an, wer in einem vorhergehenden gemeindebehördlichen Verfahren Antragsteller war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998160050.X01

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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