RS Vwgh 1999/10/14 98/16/0050

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Veröffentlicht am 14.10.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

ABGB §6;
GGG 1984 §1 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Gerichtsgebührenpflicht knüpft an formale äußere Tatbestände an, um eine möglichst einfache Handhabung des Gesetzes zu gewährleisten. Eine ausdehnende oder einschränkende Auslegung des Gesetzes, die sich von dessen Wortlaut entfernt, würde diesem Prinzip nicht gerecht werden (Hinweis E 31.10.1991, 90/16/0175).

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998160050.X02

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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