RS Vwgh 1999/10/18 96/17/0353

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1999
beobachten
merken

Index

L34005 Abgabenordnung Salzburg
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §201;
BAO §241 Abs1;
LAO Slbg 1963 §148;
LAO Slbg 1963 §182 Abs1;

Rechtssatz

Der Antrag des Abgabepflichtigen auf Rückerstattung, der mit einer Unrichtigkeit der Selbstbemessung begründet wird, ist inhaltlich nicht verschieden von dem Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Selbstbemessungsabgabe (Hinweis auf die stRsp des VwGH zum Antrag auf Rückerstattung infolge Unrichtigkeit der Selbstbemessung, wie etwa im E vom 26.6.1996, 95/16/0238). Diese Gleichartigkeit folgt auch im Beschwerdefall aus dem angestrebten Rechtsschutzziel; daran ändert auch das mehrstufige Selbstbemessungsverfahren nach der Slbg LAO (Hinweis E 25.6.1996, 93/17/0286; E 29.5.1995, 93/17/0318) nichts.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996170353.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten