RS Vwgh 1999/10/20 99/04/0016

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Veröffentlicht am 20.10.1999
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50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2;
GewO 1994 §77 Abs1;
GewO 1994 §79 Abs1;

Rechtssatz

Mit Rücksicht darauf, dass mit den Maßnahmen nach § 79 GewO 1994 in die Rechtskraft des Betriebsanlagengenehmigungsbescheides eingegriffen wird, darf nicht unterstellt werden, dass derartige Maßnahmen nach dieser Gesetzesstelle auch zum Schutze solcher Interessen zu treffen sind, die ihre Ursache in einem nach der Genehmigung der Betriebsanlage nicht durch den Inhaber der Anlage herbeigeführten rechtswidrigen Zustand haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999040016.X03

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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