RS Vwgh 1999/10/21 97/15/0094

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1999
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1 litc;

Rechtssatz

Das in § 250 Abs 1 lit c BAO statuierte Erfordernis der Erklärung, welche Änderungen beantragt werden, soll die Berufungsbehörde in die Lage versetzen, klar zu erkennen, welche Unrichtigkeit der Berufungswerber dem Bescheid zuschreiben will (Hinweis Ritz, Mängelbehebungsverfahren gemäß § 275 BAO, ÖStZ 1987, 87; E 8.4.1992, 91/13/0123).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150094.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten