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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Rechtssatz
Eine auf neu hervorgekommene Tatsachen gestützte Wiederaufnahme des Verfahrens ist ausgeschlossen, wenn der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können (Hinweis E 8.3.1994, 90/14/0192). Ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen bzw Beweismittel im Erstverfahren schließt die Wiederaufnahme von Amts wegen nicht aus (Hinweis E 14.5.1992, 91/16/0019).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150155.X01Im RIS seit
20.11.2000