RS Vwgh 1999/10/27 97/12/0198

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Veröffentlicht am 27.10.1999
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Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein

Norm

GehG/Stmk 1974 §13b;
LBG Stmk 1974 §2 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Auffassung, dass die Verjährung von Ansprüchen auf Leistungen, die unmittelbar auf Grund des Gesetzes dem Beamten zustehen, nicht eintritt, wurde vom Verwaltungsgerichtshof bereits in seinem E 2.7.1979, 2947/76, unter Hinweis auf das E VS 30.5.1974, 1600/73, VwSlg 8630 A/1974, abgelehnt.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997120198.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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