RS Vwgh 1999/11/4 AW 99/17/0053

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Veröffentlicht am 04.11.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

BWG 1993 §70 Abs2;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie AW 94/17/0021 B 29. Juni 1994 RS 5 (hier nur zweiter Satz)

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Bestellung eines Regierungskommissärs - Ein monatlicher Verlust von S 2 Mio ist imstande, eine Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Kreditinstitutes gegenüber seinen Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm anvertrauten Vermögenswerte, herbeizuführen. Die Befürchtung der Schädigung von Gläubigern zwingt dazu, vom Zutreffen des gemäß § 30 Abs 2 VwGG rechtserheblichen Tatbestandsmerkmales zwingender öffentlicher Interessen auszugehen, die der Zuerkennung der aufschiebender Wirkung entgegenstehen (Hinweis B 28.5.1982, 82/04/0023, B 14.10.1983, 83/04/0206, B 22.4.1985, AW 85/04/0019, B 2.7.1985, AW 85/04/0026).

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:AW1999170053.A02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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