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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BWG 1993 §70 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 94/17/0021 B 29. Juni 1994 RS 5 (hier nur zweiter Satz)Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Bestellung eines Regierungskommissärs - Ein monatlicher Verlust von S 2 Mio ist imstande, eine Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Kreditinstitutes gegenüber seinen Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm anvertrauten Vermögenswerte, herbeizuführen. Die Befürchtung der Schädigung von Gläubigern zwingt dazu, vom Zutreffen des gemäß § 30 Abs 2 VwGG rechtserheblichen Tatbestandsmerkmales zwingender öffentlicher Interessen auszugehen, die der Zuerkennung der aufschiebender Wirkung entgegenstehen (Hinweis B 28.5.1982, 82/04/0023, B 14.10.1983, 83/04/0206, B 22.4.1985, AW 85/04/0019, B 2.7.1985, AW 85/04/0026).
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:AW1999170053.A02Im RIS seit
20.11.2000