RS Vwgh 1999/11/4 AW 99/17/0053

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.11.1999
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

BWG 1993 §70 Abs2;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Bestellung eines Regierungskommissärs - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 70 Abs 2 BankwesenG ein Regierungskommissär beim ASt bestellt. Der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der dagegen gerichteten Beschwerde wurde mit der Gefahr des Imageverlustes und vermögensrechtlicher Nachteile - ausgelöst durch unrichtige Medienberichte - begründet. Die nachteiligen Folgen der Verkennung des Bescheidinhaltes durch die Öffentlichkeit sind aber keine solchen des Vollzuges eines Bescheides (mit ausführlicher Begründung).

Schlagworte

Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:AW1999170053.A01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten