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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BWG 1993 §70 Abs2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Bestellung eines Regierungskommissärs - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 70 Abs 2 BankwesenG ein Regierungskommissär beim ASt bestellt. Der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der dagegen gerichteten Beschwerde wurde mit der Gefahr des Imageverlustes und vermögensrechtlicher Nachteile - ausgelöst durch unrichtige Medienberichte - begründet. Die nachteiligen Folgen der Verkennung des Bescheidinhaltes durch die Öffentlichkeit sind aber keine solchen des Vollzuges eines Bescheides (mit ausführlicher Begründung).
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:AW1999170053.A01Im RIS seit
20.11.2000