RS Vwgh 1999/11/12 98/09/0108

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Veröffentlicht am 12.11.1999
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs7;
BHZÜV 1995 §1 Abs3 lita;

Rechtssatz

Die - vom Arbeitgeber nicht näher dargelegten - Kenntnisse des beantragten Ausländers als türkischer Spezialitätenkoch bzw als diesbezügliche Hilfskraft reichen nicht aus, dass von ihm als Schlüsselkraft iSd § 1 Z 3 lit a BHZÜV 1995 gesprochen werden könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998090108.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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