RS Vfgh 2000/2/29 A33/97

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Veröffentlicht am 29.02.2000
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62 Arbeitsmarktverwaltung
62/01 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

B-VG Art137 / Liquidierungsklage
B-VG Art137 / Bescheid
AlVG §47 Abs1, §49 Abs2
VfGG §41

Rechtssatz

Abweisung des - zulässigen - Liquidierungsbegehrens hinsichtlich zuerkannter Notstandshilfe infolge bereits erfolgter Auszahlung;

Zurückweisung der Klage für Zeiträume bescheidmäßig erfolgter Aberkennung des Anspruches wegen Versäumung von Kontrollmeldungen;

Abweisung des Kostenbegehrens der - weder durch einen Rechtsanwalt noch durch die Finanzprokuratur vertretenen - beklagten Partei.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Klagen, Arbeitslosenversicherung, Liquidierungsklage, VfGH / Kosten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2000:A33.1997

Dokumentnummer

JFR_09999771_97A00033_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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