Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/04/0096 E 6. November 1995 RS 1Stammrechtssatz
Für alle Verfahrensrügen gilt der Grundsatz, daß vor dem VwGH die behauptete Verletzung eines prozessualen Rechtes nur insoweit zum Erfolg führen kann, als dadurch die Wahrung der aus materiell-rechtlichen Vorschriften erfließenden subjektiven Rechte des Bf beeinträchtigt wurde (Hinweis E 28.10.1971, 1791/71).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999100235.X01Im RIS seit
02.07.2001