RS Vwgh 1999/11/15 96/10/0219

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Veröffentlicht am 15.11.1999
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Index

82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

AMG 1983 §1 Abs1 Z5;

Beachte

(hier: HUNGER STOPP DIÄTPFLASTER)

Rechtssatz

Wird nach Art und Form des Inverkehrbringens eines Produktes beim Konsumenten der (unter Umständen auch falsche) Eindruck einer Wirkung iSd § 1 Abs 1 Z 1 bis 5 AMG hervorgerufen, ist die Arzneimitteleigenschaft des Produktes zu bejahen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996100219.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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