RS Vwgh 1999/11/23 96/18/0144

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Veröffentlicht am 23.11.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71;
VwGG §30 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/18/0145

Rechtssatz

Der den Wiedereinsetzungsantrag abweisende Bescheid, mit dem eine Änderung der Rechtsposition des Bf abgelehnt wurde, ist einem Vollzug iSd § 30 Abs 2 VwGG nicht zugänglich (vgl in diesem Sinne auch den zum Beschwerdeverfahren 96/18/0145 ergangenen, den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung an die Beschwerde gegen den Bescheid betreffend den Wiedereinsetzungsantrag abweisenden B 3.6.1996, AW 96/18/0080).

Schlagworte

Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996180144.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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