RS Vwgh 1999/11/24 99/01/0213

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Veröffentlicht am 24.11.1999
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Index

41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §88;
SPG 1991 §89;
SPG RichtlinienV 1993;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/06/02 97/01/0278 2

Stammrechtssatz

Bei einer "Richtlinienbeschwerde" gemäß § 89 SPG 1991 handelt es sich um den Sonderfall einer Dienstaufsichtsbeschwerde, in der die Verletzung einer Richtlinie nach der SPG RichtlinienV 1993, BGBl Nr 266/1993, welche einen Verhaltenskodex für Exekutivorgane bei der Ausübung von Befugnissen festlegt, die durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei Erfüllung ihrer Aufgaben - insbesondere jener, die durch Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt zu besorgen sind (vgl § 1 SPG RichtlinienV 1991) - geltend gemacht wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999010213.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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