RS Vwgh 1999/11/24 98/01/0418

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.11.1999
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §8;
FrG 1993 §37 Abs1;
FrG 1993 §37 Abs2;
FrG 1993 §54 Abs1;
FrG 1997 §57;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1999/02/12 97/21/0286 1 (hier: Diese Judikatur ist auch auf den Fall der nach § 8 AsylG 1997 gebotenen Prüfung, ob die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung eines Asylwerbers in den Herkunftsstaat zulässig ist (§ 57 FrG 1997), zu übertragen)

Stammrechtssatz

Zur Dartuung einer für den Fall der Abschiebung drohenden Gefahr iSd § 37 Abs 1 und/oder des § 37 Abs 2 FrG 1993 eignen sich nicht nur gegenüber dem Einzelnen gesetzte Verfolgungsmaßnahmen. Eine solche Gefahr kann auch darin begründet sein, dass regelmäßig Maßnahmen iSd § 37 Abs 1 und/oder des § 37 Abs 2 FrG 1993 zielgerichtet gegen Dritte gesetzt werden, und zwar wegen einer Eigenschaft, die der Betreffende mit diesen Personen teilt, sodass die begründete Annahme besteht, (auch) er könnte unabhängig von individuellen Momenten solchen Maßnahmen ausgesetzt sein (siehe zur vergleichbaren Problematik aus asylrechtlicher Sicht die Erkenntnisse des VwGH vom 16.6.1994, 94/19/0295, vom 22.6.1994, 93/01/0061 und vom 15.9.1994, 94/19/0384 und 0385).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998010418.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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