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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1999/02/12 97/21/0286 1 (hier: Diese Judikatur ist auch auf den Fall der nach § 8 AsylG 1997 gebotenen Prüfung, ob die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung eines Asylwerbers in den Herkunftsstaat zulässig ist (§ 57 FrG 1997), zu übertragen)Stammrechtssatz
Zur Dartuung einer für den Fall der Abschiebung drohenden Gefahr iSd § 37 Abs 1 und/oder des § 37 Abs 2 FrG 1993 eignen sich nicht nur gegenüber dem Einzelnen gesetzte Verfolgungsmaßnahmen. Eine solche Gefahr kann auch darin begründet sein, dass regelmäßig Maßnahmen iSd § 37 Abs 1 und/oder des § 37 Abs 2 FrG 1993 zielgerichtet gegen Dritte gesetzt werden, und zwar wegen einer Eigenschaft, die der Betreffende mit diesen Personen teilt, sodass die begründete Annahme besteht, (auch) er könnte unabhängig von individuellen Momenten solchen Maßnahmen ausgesetzt sein (siehe zur vergleichbaren Problematik aus asylrechtlicher Sicht die Erkenntnisse des VwGH vom 16.6.1994, 94/19/0295, vom 22.6.1994, 93/01/0061 und vom 15.9.1994, 94/19/0384 und 0385).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998010418.X01Im RIS seit
20.11.2000