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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §13 Abs2;Rechtssatz
Bei einer Vergewaltigung handelt es sich um ein typischerweise besonders schweres Verbrechen, das zum Ausschluss der Asylgewährung führen kann (Hinweis E 6.10.1999, 99/01/0288).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999010314.X01Im RIS seit
26.07.2001