RS Vwgh 1999/11/24 99/01/0314

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Veröffentlicht am 24.11.1999
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §13 Abs2;

Rechtssatz

Bei einer Vergewaltigung handelt es sich um ein typischerweise besonders schweres Verbrechen, das zum Ausschluss der Asylgewährung führen kann (Hinweis E 6.10.1999, 99/01/0288).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999010314.X01

Im RIS seit

26.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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