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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §1 Abs2;Rechtssatz
Der nach § 1 Abs 2 GrEStG 1987 steuerpflichtige Erwerb des Rechtes zur Verwertung eines Grundstücks "auf eigene Rechnung" erfordert nicht nur, dass der Berechtigte am wirtschaftlichen Ergebnis einer Verwertung des Grundbesitzes teil hat, sondern dass er diese Verwertung auch selbst herbeiführen, das heißt vom Grundstückseigentümer die Veräußerung des Grundstücks an bestimmte Personen verlangen kann. Wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung dieses Steuertatbestandes ist eine Bindung des Eigentümers dergestalt, dass der Ermächtigte die Möglichkeit hat, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen die Verfügungsmacht über die Liegenschaft auszuüben. Ist im vorliegenden Fall aus der getroffenen Vereinbarung lediglich eine wirtschaftliche Beteiligung des Abgabepflichtigen am Veräußerungserlös abzuleiten, nicht aber irgendein Einwirkungsrecht des Abgabepflichtigen dahin, ob sein Vertragspartner die Liegenschaft in der Folge überhaupt veräußert bzw an wen, hat die Beh die getroffene Vereinbarung zu Unrecht dem Tatbestand des § 1 Abs 2 GrEStG 1987 unterstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999160043.X02Im RIS seit
21.02.2002