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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52 Abs2;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH bedeutet es eine Verletzung von Verfahrensvorschriften, wenn die Beh ohne Vorliegen eines der in § 52 AVG normierten Ausnahmefälle nicht amtliche Sachverständige heranzieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999070158.X03Im RIS seit
11.12.2001