RS Vwgh 1999/11/25 99/07/0158

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Veröffentlicht am 25.11.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH bedeutet es eine Verletzung von Verfahrensvorschriften, wenn die Beh ohne Vorliegen eines der in § 52 AVG normierten Ausnahmefälle nicht amtliche Sachverständige heranzieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999070158.X03

Im RIS seit

11.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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