RS Vwgh 1999/11/26 96/21/0494

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1999
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

Aufenthaltsrecht Kosovo-Albaner Nov 1999/II/461 §2;
FrG 1993 §17 Abs1;
FrG 1993 §17 Abs2;
FrG 1993 §54 Abs1;
FrG 1997 §18;
FrG 1997 §29;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §50;
VwGG §58 Abs2 idF 1997/I/088;

Rechtssatz

Vorliegend wäre im Rahmen einer Sachentscheidung der angefochtene Bescheid, soweit er die Zurückweisung des Antrags auf Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung zum Gegenstand hat, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belBeh aufzuheben gewesen (Hinweis E 4.12.1996, 96/21/0041). Dem Bf waren somit die Verfahrenskosten unabhängig davon zu ersetzen, ob auch die Beschwerde gegen die Ausweisung Erfolg gehabt hätte (§ 50 VwGG).

Schlagworte

Zuspruch von Aufwandersatz gemäß §58 Abs2 VwGG idF BGBl 1997/I/088

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996210494.X01

Im RIS seit

08.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten