RS Vfgh 2000/3/11 V75/99 ua

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Veröffentlicht am 11.03.2000
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Index

90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung 1960

Norm

B-VG Art18 Abs2
B-VG Art139 Abs3
FerienreiseV idF BGBl II Nr. 277/1999
StVO 1960 §42 Abs5

Leitsatz

Gesetzwidrigkeit der FerienreiseV in der Fassung der aus Anlaß der Sperre des Tauerntunnels erfolgten Novelle 1999 mangels Ermittlung der für die gebotene Interessenabwägung erforderlichen sachlichen Entscheidungsgrundlagen

Rechtssatz

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr vom 20.04.93, BGBl 259/1993 idF BGBl 277/1999, mit der zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs für bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (FerienreiseV), wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr hat es unterlassen, die für die gemäß §42 Abs5 StVO 1960 gebotene Interessenabwägung erforderlichen sachlichen Entscheidungsgrundlagen zu ermitteln.

Auslösend für die Novellierung der seit 1993 geltenden FerienreiseV im Juni 1999 war die wegen eines Brandes im Tauerntunnel am 29.05.99 notwendige Sperre des davon betroffenen Abschnitts der A 10 Tauernautobahn.

Es wurde jedoch zur Feststellung der Entscheidungsgrundlagen keine Untersuchung der durch die Sperre des Tauerntunnels hervorgerufenen Folgen und der mit der Verordnung beabsichtigten Wirkungen vorgenommen. Der Verordnungserlassung ist zur Entscheidungsfindung kein wie immer geartetes Anhörungs-, Informations- oder Begutachtungsverfahren vorausgegangen. Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr hat die Verordnung offenkundig auch nicht auf aktuelle, erst nach der Tauerntunnelsperre erhobene Daten gestützt.

Die erwiesene Gesetzwidrigkeit beschränkt sich nicht auf die von den Anträgen erfaßten Verordnungsbestimmungen, sondern belastet die gesamte Verordnung.

Der in diesem Verfahren festgestellte Mangel ist den im Art139 Abs3 B-VG in lita) bis litc) ausdrücklich genannten Fällen gleichzuhalten.

Entscheidungstexte

  • V 75/99 ua
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 11.03.2000 V 75/99 ua

Schlagworte

Straßenpolizei, Fahrverbot, Verordnungserlassung, VfGH / Verwerfungsumfang

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2000:V75.1999

Dokumentnummer

JFR_09999689_99V00075_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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