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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §8 Abs2;Rechtssatz
Die zweimalige Einholung von Meldeauskünften ist als ausreichender Versuch der Behörde anzusehen, eine neue Abgabestelle festzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997190914.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
11.03.2014