RS Vwgh 1999/12/3 97/19/0914

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.12.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §8 Abs2;

Rechtssatz

Die zweimalige Einholung von Meldeauskünften ist als ausreichender Versuch der Behörde anzusehen, eine neue Abgabestelle festzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997190914.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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