RS Vwgh 1999/12/16 97/15/0121

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Veröffentlicht am 16.12.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z8;
EStG 1988 §7 Abs1;
EStG 1988 §7 Abs2;
EStG 1988 §8 Abs4;

Rechtssatz

Ein PKW stellt ein Arbeitsmittel dar, dessen Verwendung sich auf einen Zeitraum vom mehr als einem Jahr erstreckt. Führt die berufliche Verwendung infolge Totalschadens zu einer vollständigen und damit außergewöhnlichen "Abnutzung", ist diesem Umstand gem § 16 Abs 1 Z 8 iVm § 8 Abs 4 EStG 1988 durch eine Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung Rechnung zu tragen (Hinweis auf das zur vergleichbaren Rechtslage des EStG 1972 ergangene E vom 23.5.1990, 89/13/0278). Der als außergewöhnliche technische Abnutzung nach § 8 Abs 4 EStG 1988 zu berücksichtigende Betrag ergibt sich unter Ansatz eines nach den Grundsätzen des § 7 Abs 1 und 2 EStG 1988 zu ermittelnden "Restbuchwertes" im Jahr der Beschädigung bzw Vernichtung des Wirtschaftsgutes, der keineswegs dem so genannten "Zeitwert" entsprechen muss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150121.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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