RS Vwgh 1999/12/16 97/15/0167

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Veröffentlicht am 16.12.1999
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §114;

Rechtssatz

Ein Antrag, bestimmte Steuerberater und Beamte des Bundesministeriums zu ermitteln, ist auf einen Erkundungsbeweis gerichtet und aus diesem Grund unzulässig (Hinweis E 30.9.1999, 98/02/0114).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150167.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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