RS Vwgh 1999/12/20 97/17/0141

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Veröffentlicht am 20.12.1999
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Index

L34007 Abgabenordnung Tirol
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §275;
LAO Tir 1984 §206;

Rechtssatz

Ein Schreiben, das bloß Feststellungen enthält, ohne sich in irgendeiner Weise auf einen Bescheid zu beziehen, ist nicht als Berufung zu werten, die die Verpflichtung zur Erteilung eines Verbesserungsauftrages nach § 206 Tir LAO 1984 ausgelöst hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997170141.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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