RS Vwgh 1999/12/21 94/14/0088

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Veröffentlicht am 21.12.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212a Abs2 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/10/25 94/14/0096 2 VwSlg 6934 F/1994 (hier ohne Klammerausdruck)

Stammrechtssatz

Ob das Verhalten des Abgabepflichtigen iSd § 212a Abs 2 lit c BAO auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist, hängt von der objektiven Gefährdungseignung, die mit dem Verhalten verbunden ist, ab, nicht von einem inneren Vorgang des Abgabepflichtigen, also von dessen Motivation (Hier: Übertragung des Vermögens durch die Abgabepflichtige mit Übergabevertrag an ihre Söhne, veranlaßt durch den Wunsch, zu einem durchaus üblichen Zeitpunkt in Pension zu gehen und den Betrieb dem Nachfolger zu übergeben).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994140088.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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